Terms & amp; Bedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Wolfaces , Eindhoven, Niederlande

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, die Wolfaces als Verkäufer von Designmöbeln und verschiedenen Konsumgütern (nachfolgend: „Wolfaces“) abschließt, und sind Bestandteil dieser Verträge.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (nachfolgend: „Kunde“) werden von Wolfaces nicht anerkannt, es sei denn, dass Wolfaces ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.

1.3 Enthält die Auftragsbestätigung von Wolfaces Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so gelten die Bedingungen in der Auftragsbestätigung von Wolfaces.

  1. Vereinbarung

2.1 Alle Angebote und Offerten von Wolfaces sind freibleibend und 30 Tage nach Abgabedatum gültig.

2.2 Alle (Online-)Verkäufe von Wolfaces werden von Wolfaces schriftlich (per E-Mail, digitaler Bestätigung oder per Post) bestätigt und schließlich durch einen digital bestätigten Kaufvertrag genehmigt und bestätigt.

2.3 Die Bestellung von Wolfaces wird vom Kunden auch dann als angenommen angesehen, wenn er die Ausführung der Bestellung verlangt.

2.4 Etwaige (Auftrags-)Bestätigungen des Kunden, die von der Auftragsbestätigung von Wolfaces abweichen, sind für Wolfaces nur dann verbindlich, wenn Wolfaces diese Abweichungen schriftlich akzeptiert hat.

  1. Preis und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Preis in der Auftragsbestätigung von Wolfaces ist fest und beinhaltet 21 % niederländische Mehrwertsteuer.

3.2 Sämtliche Steuern und Abgaben jeglicher Art, die jetzt oder zukünftig von staatlichen Behörden auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene direkt oder indirekt auf den Verkauf oder Transport der betroffenen Waren erhoben werden, sind vom Kunden zu zahlen und zu tragen.

3.3 Wolfaces ist berechtigt, den Preis rückwirkend zu erhöhen, wenn sich die den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren erhöht haben. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: Produktionskosten, Roh- und Hilfsstoffe, Energie, von Wolfaces von Dritten bezogene Produkte oder Materialien, Steuern, Abgaben, staatliche Gebühren, Frachtkosten und Versicherungsprämien. Wolfaces wird den Kunden über eine solche Erhöhung informieren.

3.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist nicht zulässig, es sei denn, Wolfaces hat schriftlich bestätigt, dass eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden zulässig ist.

3.5 Der Kunde gerät auch ohne Mahnung oder Inverzugsetzung in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht leistet. Verzugszinsen können in Höhe von 12 % p.a. erhoben werden.

3.6 Wolfaces bleibt in allen Fällen uneingeschränkt Eigentümer der Waren, bis der Kunde alle Verpflichtungen erfüllt hat und die vollständige(n) Zahlung(en) bei Wolfaces eingegangen ist/sind.

3.7 Nach Abschluss der Bestellung werden zusätzliche Lagergebühren in Höhe von 1 % des Gesamtrechnungspreises pro Woche (mindestens 50 EUR pro Woche) für die Lagerung der Ware erhoben, wenn der ausstehende Rechnungsbetrag nicht vollständig bezahlt ist und die Versandvereinbarungen nicht innerhalb von zehn Werktagen ab dem Datum des Warenerhalts von Wolfaces getroffen wurden. Die Gebühr von 1 % wird jede Woche erhöht, bis der ausstehende Rechnungsbetrag vollständig bezahlt und die Versandvereinbarungen getroffen wurden.

3.8 Wolfaces ist berechtigt, bei Online-Verkäufen der Waren eine Vorauszahlung von mindestens 100 % zu verlangen.

3.9 Für die Waren von Wolfaces gelten Garantien für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Kauf der Waren durch den Kunden. Bei auftretenden Problemen behält sich Wolfaces das Recht vor, zu entscheiden, ob ein Ersatz oder eine Reparatur am besten geeignet ist. Wenn Wolfaces beschließt, zusätzliche spezifische Garantien für bestimmte Waren zu gewähren, wird dies im Bestellformular deutlich gemacht. Garantien von Wolfaces gelten ausdrücklich nicht für:

(1) Wasserschäden an den Waren von Wolfaces;

(2) Schäden, die durch Reparaturen durch Dritte ohne Zustimmung von Wolfaces verursacht wurden;

(3) Anpassungen an den Waren von Wolfaces;

(4) unrechtmäßige Instandsetzung von Waren von Wolfaces;

(5) wenn die Waren von Wolfaces für andere als die von Wolfaces vorgesehenen Zwecke verwendet wurden;

(6) übermäßiger Gebrauch der Waren von Wolfaces im Freien oder im Regen.

  1. Lieferung und Verzögerungen

4.1 Wolfaces ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Lieferung gilt als separater Vertrag. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ware durch Türen, Fenster und/oder Aufzüge passt. Die Preise verstehen sich ohne Lieferung per Post. Die Lieferzeit hängt von der jeweiligen Situation ab.

4.2 Wolfaces ist von den vereinbarten Lieferterminen und -fristen entbunden, soweit und solange Umstände eintreten, die die Erfüllung wesentlich erschweren. Als erhebliche Erfüllungshindernisse gelten alle Hindernisse, gleich welcher Art, in welchem ​​Bereich und in welchem ​​Abschnitt der Lieferkette sie eintreten, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Eis, Ernteausfälle etc.), Export- und Importbeschränkungen, Produktionsschwierigkeiten, Probleme bei der Rohstoffbeschaffung, Betriebsstörungen (Ausfall von Geräten oder Maschinen, Feuer etc.), Streiks, Personalmangel oder ähnliche Maßnahmen, Ausnahmezustände oder Verlade- und Transportschwierigkeiten.

4.3 Im Falle eines erheblichen Leistungshindernisses nach Ziffer 4.2 ist Wolfaces berechtigt, ohne Schadenersatz vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten oder die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer des Leistungshindernisses und die für Anpassungen bzw. die Lieferung erforderliche Zeit zu verlängern. Wenn eine solche Verlängerungsfrist länger als zwei Monate dauert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Fortsetzung des Vertrags für eine der Parteien vor Ablauf der Verlängerungsfrist unzumutbar erscheint, kann diese Partei vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen. Wolfaces wird den Kunden über die Dauer der Verlängerungsfrist informieren.

4.4 Im Falle einer Verlängerung der Lieferfrist ist Wolfaces berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, innerhalb der Verlängerungsfrist gleichwertige Ware zu liefern wie mit dem Kunden vereinbart oder die ausgefallene Lieferung durch gleichwertige Ware Dritter zu ersetzen.

4.5 Falls der Kunde mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag mit Wolfaces in Verzug ist, ist Wolfaces berechtigt, die Lieferung um die gleiche Anzahl von Tagen zu verschieben, die der Kunde im Verzug war, zuzüglich einer angemessenen Frist zur Ergreifung angemessener Maßnahmen. Wolfaces ist außerdem berechtigt, seine eigenen Verpflichtungen auszusetzen, solange der Kunde in Verzug ist. Falls der Kunde dem Insolvenzrecht unterliegt, kann Wolfaces entweder alle Verpflichtungen aussetzen oder weitere Lieferungen stornieren; alle Verluste oder Schäden, die durch den Verzug des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

4.6 Aufgrund des geltenden EU-Rechts ist Wolfaces berechtigt, vom Kunden ordnungsgemäß beglaubigte Kopien von Zolldokumenten anzufordern, die bestätigen, dass die von Wolfaces gelieferten Waren im Bestimmungsland außerhalb der EU in den freien Verkehr überführt wurden. Der Kunde wird diese Dokumente auf erste Anfrage von Wolfaces aushändigen.

  1. Prüfung und Konformität mit den Spezifikationen

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung zu untersuchen und sicherzustellen, dass die gelieferte Ware allen vertraglichen Anforderungen entspricht.

5.2 Etwaige Beschwerden über die gelieferte Ware müssen schriftlich erfolgen und Wolfaces spätestens sieben (7) Tage nach dem Lieferdatum und innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum der Entdeckung etwaiger Nichtübereinstimmungen der Ware erreichen. Die Verwendung der Ware gilt als vorbehaltlose Annahme der Ware und als Verzicht auf alle Ansprüche in Bezug auf die Ware.

5.3 Ordnungsgemäße Reklamationen haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, den Preis für die Ware zu zahlen. Nach Erhalt einer Mängelrüge ist Wolfaces berechtigt, alle weiteren Lieferungen auszusetzen, bis die Reklamationen untersucht und als unbegründet bzw. widerlegt befunden wurden oder bis der Mangel vollständig behoben wurde.

  1. Rückgaberecht

6.1 Bei Bestellungen bei Wolfaces gilt eine Widerrufsfrist von 30 Kalendertagen nach Lieferung, sofern Wolfaces dies nicht ausdrücklich ausschließt. Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware unter folgenden Bedingungen zurückzugeben:

(i) Die Ware darf nicht beschädigt sein. Die Originalverpackung muss vorhanden sein;

(ii) die Waren müssen sich in einem für den Weiterverkauf durch Wolfaces geeigneten Zustand befinden;

(iii) Nach Erhalt der zurückgesendeten Ware durch Wolfaces wird die Bestellung storniert. Jeder bereits vom Kunden bezahlte Betrag wird innerhalb von 30 Tagen nach der Stornierung auf das Konto des Kunden von der ursprünglichen Zahlung zurückerstattet.

(iv) Stornierungen von Bestellungen müssen schriftlich an Wolfaces erfolgen.

Folgende Waren sind vom Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen:

  1. für Geschäftsprojekte bestellte Waren;
  2. Sonderanfertigungen. Solche speziell bestellten und/oder kundenspezifischen Waren können nicht zurückgegeben werden

  1. Gefahren- und Eigentumsübergang

7.1 Die Gefahr der Ware geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

7.2 Im Falle einer Aussetzung der Warenlieferung bis zur Bezahlung durch den Kunden sowie Waren, deren Lieferung vom Kunden zu Unrecht abgelehnt oder nicht angenommen wurde, werden von Wolfaces auf Risiko und Kosten des Kunden verwahrt und gelagert.

7.3 Das Eigentum an der Ware geht nicht auf den Kunden über und das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an der Ware verbleibt bei Wolfaces, es sei denn und bis Wolfaces die vollständige Zahlung für die Ware einschließlich aller Nebenkosten wie Zinsen, Liegegelder, Gebühren, Auslagen usw. erhalten hat.

7.4 Im Falle der Kündigung des Vertrags mit dem Kunden ist Wolfaces unbeschadet aller sonstigen Rechte von Wolfaces berechtigt, die sofortige Rückgabe der Waren zu verlangen, hinsichtlich derer es sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen kann.

7.5 Bis zur Bezahlung der Ware ist der Kunde berechtigt, die Ware nur insoweit zu verwenden, wie dies im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs erforderlich ist, und wird, soweit möglich,

(i) die Waren gesondert aufzubewahren und deutlich als Waren von Wolfaces zu kennzeichnen;

(ii) Wolfaces unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter zu informieren, die sich auf die Ware auswirken könnten; und

(iii) die Waren ausreichend zu versichern.

  1. Haftung

8.1 Wird eine Haftung von Wolfaces festgestellt, ist diese Haftung auf den Verlust oder Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war, bis zu einem Höchstbetrag, der dem mit Wolfaces vereinbarten Kaufpreis entspricht. Unter keinen Umständen haftet Wolfaces gegenüber dem Kunden für sonstige besondere, zufällige, direkte oder indirekte, Folge- oder Strafschäden oder Verluste, Kosten oder Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Verlust von Geschäftswert, Geschäftsverlust, Umsatz- oder Gewinnverlust, Arbeitsunterbrechung, Produktionsausfall, Beeinträchtigung anderer Waren oder anderweitig und unabhängig davon, ob sie aus oder im Zusammenhang mit einer Garantieverletzung, Vertragsverletzung, Falschdarstellung oder anderweitig entstehen.

  1. Verzicht

10.1 Das Versäumnis von Wolfaces, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, ist nicht als Verzicht auf das Recht von Wolfaces auszulegen, eine solche Bestimmung oder Bedingung durchzusetzen.

  1. Verjährung

11.1 Der Kunde kann keine Klage einreichen, es sei denn, er benachrichtigt Wolfaces innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem ihm die Beschwerde erstmals bekannt wurde, schriftlich über etwaige angebliche Ansprüche gegenüber Wolfaces und leitet innerhalb von zwölf (12) Monaten nach einer solchen Benachrichtigung eine Klage ein.

  1. Geltendes Recht und Gerichtsstand

12.1 Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den sich daraus ergebenden weiteren Verträgen entstehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Amsterdam, Niederlande.

12.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.

12.3 Die Anwendbarkeit des am 11. April 1980 in Wien geschlossenen UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

  1. Einhaltung von Gesetzen und Normen

13.1 Wolfaces gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen ab, dass die Waren irgendwelchen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften oder Standards („Gesetze und Standards“) entsprechen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Bestätigung von Wolfaces oder in den Spezifikationen angegeben ist. Die Waren können Anforderungen oder Beschränkungen gemäß den Gesetzen und Standards des Lieferlandes der Waren unterliegen. Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für:

i) die Sicherstellung der Einhaltung aller Gesetze und Normen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verwendung der Waren; und

(ii) Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Freigaben für eine solche Nutzung.

  1. Geistiges Eigentum

14.1 Durch den Verkauf von Waren an den Kunden werden weder Lizenzen noch Rechte im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Zusammensetzung und/oder Anwendung der Waren übertragen, und der Kunde übernimmt ausdrücklich alle Risiken einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte aufgrund seines Imports und/oder seiner Verwendung der Waren, unabhängig davon, ob sie in Kombination mit anderen Materialien oder in Verarbeitungsvorgängen verwendet werden oder nicht.